Ablauf Anmeldung für das Kita-Jahr 2021/22:
Nachdem auf Grund der Pandemie keine Anmeldung vor Ort und auch kein Tag der offenen Tür möglich ist, haben wir umgeplant. Damit Sie einen Eindruck von der Kita bekommen, veröffentlichen wir auf der Homepage einen virtuellen Rundgang durch die Kita (sobald der Film fertig ist, wird er hier hochgeladen).
Wenn Sie sich dann entscheiden Ihr Kind für die Krippe, den Kindergarten oder den Hort für das Kita-Jahr 2021/22 anzumelden, senden Sie uns bitte eine E-Mail (Interessensbekundung) an: kita.maria-ward.pfarrkirchen@bistum-passau.de. Wir senden Ihnen dann umgehend per E-Mail die Anmeldeunterlagen zu. Die fertig ausgefüllten Anmeldeunterlagen müssen Sie uns dann per Post, per Einwurf in unseren Briefkasten oder per Mail bis allerspätestens 22.01.2021 unterschrieben zurückgeben.
Spielgeld 5,00 € / Getränkegeld 5,00 € / Geschwisterermäßigung bis zu 10,-€ ist möglich
Da wir unseren Essensanbieter für das Mittagessen im Kita-Jahr 21/22 wechseln sind uns die Preise leider noch nicht bekannt.
Während der Schulferien (Voraussetzung ist die Schließtageregelung der Kindertagesstätte) kann Ihr Kind zu den individuell von Ihnen zu Beginn eines jeden Schuljahres für die Ferien gebuchten Zeiten am Vormittag/Nachmittag oder gegen geringen Aufpreis ganztags gebracht werden.
Da wir unseren Essensanbieter für das Mittagessen im Kita-Jahr 21/22 wechseln sind uns die Preise leider noch nicht bekannt.
Geschwisterermäßigung bis zu 10,-€ ist möglich.
Alle Schulkinder der 1., 2., 3. und 4. Klasse, deren Geschwister in der KiTa angemeldet sind, haben die Möglichkeit den Feriendienst unter folgenden Voraussetzungen zu buchen:
Ein Monat kann abgerechnet werden ab 15 Ferienbuchungstagen, zwei Monate ab 30 Ferienbuchungstagen und drei Monate ab 45 Ferienbuchungstagen.
Hier haben wir für Sie die Übersicht zu unseren Schließtagen für das Jahr 2020/2021.
Durch die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten Familien einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100,-€/Monat für Kinder ab dem 3. Lebens- jahr bis zum Schuleintritt.
Für Krippenkinder kann ein Zuschuss von monatlich 100,-€/Monat beantragt werden. Die Einkommensgrenze hierfür beträgt grundsätzlich 60000,-€/Jahr und erhöht sich um 5000,-€ für jedes weitere Kind.