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Anmeldung

Vorläufige Buchungszeiten und Preise im Kindergartenjahr

Ablauf Anmeldung für das Kita-Jahr 2024/25:

Wenn Sie sich entscheiden Ihr Kind für die Krippe, den Kindergarten oder den Hort für das Kita-Jahr 2024/25 anzumelden, dann kommen Sie zum Tag der offenen Tür am Montag den 15.01.2024 ab 18.00 Uhr zu uns in die Kita um unsere Räumlichkeiten zu besichtigen und zur anschließenden Anmeldung Ihres Kindes um 19.00 Uhr in der Turnhalle.

Sie können sich bereits einen ersten Eindruck von der Kita machen mit unserem virtuellen Rundgang durch die Kita.

Im Sommer findet dann in jeder Gruppe eine Informationsveranstaltung statt – hierzu erhalten alle aufgenommenen Kinder eine Einladung per Post.

Kindergarten und Krippe

Alle Preise verstehen sich zuzüglich 7,- € Spielgeld und 6,- € Getränkegeld.

Für das Mittagessen berechnen wir 87,- €.

Geschwisterermäßigung bis zu 10,- € ist möglich (wird automatisch beim ältesten Kind abgezogen)

Schulkindbetreuung

Während der Schulferien (Voraussetzung ist die Schließtageregelung der Kindertagesstätte) kann Ihr Kind zu den individuell von Ihnen zu Beginn eines jeden Schuljahres für die Ferien gebuchten Zeiten am Vormittag/Nachmittag oder gegen geringen Aufpreis ganztags gebracht werden.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich 7,- € Spielgeld und 6,- € Getränkegeld.

Für das Mittagessen berechnen wir 102,- €.

Geschwisterermäßigung bis zu 10,- € ist möglich (wird automatisch beim ältesten Kind abgezogen).

Ferienbuchung der Schulkinder

Hier haben wir für Sie die Übersicht der Preise für Ferienbuchung der Schulkinder für das Jahr 2024/2025.

Familienfreundliche Schließtageregelung

Hier haben wir für Sie die Übersicht zu unseren Schließtagen für das Jahr 2024/2025.

Hinweise zum Elternbeitrag

Durch die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten Familien einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100,-€/Monat für Kinder ab dem 3. Lebens- jahr bis zum Schuleintritt.

Für Krippenkinder kann ein Zuschuss von monatlich 100,-€/Monat beantragt werden. Die Einkommensgrenze hierfür beträgt grundsätzlich 60000,-€/Jahr und erhöht sich um 5000,-€ für jedes weitere Kind.

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